Sehr geehrte Damen und Herren,
wie jeden Monat möchten wir Sie über die neuesten Änderungen in den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft informieren.
Diesen Monat finden Sie in der Blitzlicht-Ausgabe (Hrsg.: Deutsches Steuerberaterinstitut e.V. und DATEV eG.)
wissenswertes zu folgenden Themen:
Einkommensteuer
- Antrag auf Beschränkung des Verlustrücktrags muss nicht beziffert werden
- Zweitwohnungsmiete nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Werbungskosten
- Antragsfrist für Teileinkünfteverfahren bei nachträglich festgestellter verdeckter Gewinnausschüttung
Gesellschaft/Freiberufler
- Jahresabschluss 2018 muss bis zum Jahresende 2019 veröffentlicht werden
- Freiberuflichkeit der Tätigkeit eines Prüfingenieurs
Erbschaftsteuer
- Mittelbare Schenkung von Betriebsvermögen
- Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim im Fall der Renovierung
Verfahrensrecht
- Zum Beweiswert eines „Freistempler“-Aufdrucks mit Datumsanzeige
Umsatzsteuer
- Umsatzsteuerentstehung bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen
Arbeitgeber/Arbeitnehmer
- Betriebsveranstaltungen aus Steuersicht
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Hier geht es zur November Ausgabe
Ihre Ansprechpartnerin
Marianne Luger
Büroorganisation
Für alle Themen rund um das Blitzlicht
Tel.: 0 98 02/95 89 18-0
E-Mail: marianne.luger@steuerkanzlei-mocka.de
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