Sehr geehrte Damen und Herren,

wie jeden Monat möchten wir Sie über die neuesten Änderungen in den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft informieren.

Diesen Monat finden Sie in der Blitzlicht-Ausgabe (Hrsg.: Deutsches Steuerberaterinstitut e.V. und DATEV eG.)
wissenswertes zu folgenden Themen:

Einkommensteuer

  • Antrag auf Beschränkung des Verlustrücktrags muss nicht beziffert werden
  • Zweitwohnungsmiete nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Werbungskosten
  • Antragsfrist für Teileinkünfteverfahren bei nachträglich festgestellter verdeckter Gewinnausschüttung

Gesellschaft/Freiberufler

  • Jahresabschluss 2018 muss bis zum Jahresende 2019 veröffentlicht werden
  • Freiberuflichkeit der Tätigkeit eines Prüfingenieurs

Erbschaftsteuer

  • Mittelbare Schenkung von Betriebsvermögen
  • Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim im Fall der Renovierung

Verfahrensrecht

  • Zum Beweiswert eines „Freistempler“-Aufdrucks mit Datumsanzeige

Umsatzsteuer

  • Umsatzsteuerentstehung bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen

Arbeitgeber/Arbeitnehmer

  • Betriebsveranstaltungen aus Steuersicht

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

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